Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Ziel und Zweck

Die Shooting-Inn AG mit Sitz an der Köllikerstrasse 32, in 5036 Oberentfelden, bietet in Form einer der modernsten und innovativsten Indoor Sportschiessanlage für alle Schützen und Interessierte, ein Kompetenzzentrum, das sich zum Ziel setzt, den dynamischen Schiesssport, sowie das Präzisionsschiessen zu fördern und zugleich auch allen Hobbyschützen und Anfängern die Möglichkeit zu bieten, mit einer qualitativ hochwertigen Anlage das Schiessen zu praktizieren. Ausserdem bietet die Anlage optimale Bedingungen für alle taktischen Ausbildungen für Behörden und Schiessinstruktoren.

 

2 Gesellschaftsform

Die Shooting-Inn AG ist eine Aktiengesellschaft.

 

3 Infrastruktur

3.1 Umfang der Indoor Sportschiessanlage

Die Räumlichkeiten der Indoor Sportschiessanlage umfassen folgende Teilbereiche:

  1. Eine Grossraumschiessanlage (Dynamic Range)

  2. 8 Laufscheiben Anlagen (Static Range)

  3. Ladenlokal für Feuerwaffen, Munition und Zubehör

  4. Gastronomiebereich zur Verpflegung unserer Kunden

     

3.2 Qualitätsmerkmale schiesstechnische Installationen

Durch persönliche Erfahrungen wurde in folgenden Bereichen bewusst darauf geachtet, dass nur beste Qualität verbaut wurde. Die Sicherheit für den Schützen ist uns das Wichtigste.

  1. Elastomer Granulat Kugelfang, aus militärischem Einsatz für höchste Belastungen und minimale Emissionsbildung.

  2. 7Air Lüftungsanlage inklusive abgestimmtes Verdränger-Lüftungssystem. Im Besonderen spezielle Einström- und Absauginstallation, ohne Luftwalzen und aufwirbeln der Schadstoffe.

  3. Beheizte Räume im Winter durch die Lüftung anhand der angeschlossenen Schnitzelheizung, inklusive Wärmerückgewinnung.

  4. Beleuchtungssystem von Philips mit neuster LED Technologie, die den Qualitätsstandard für Fernsehaufnahmen erfüllt. Separat pro Schiessanlagenteil, dimmbar in Teilbereichen, oder für die gesamte Schiessanlage.

  5. Spezialbodenbelag aus Splitterschutzgummi bis 7000 Joule.

  6. Durchschuss- und Splitterschutz zwischen den zwei Schiessanlagen und den Aussenbereichen mit militärischen Splitterschutzplatten und Hardox450 Panzerstahlplatten.

 

4 Allgemeine Regeln

4.1 Verantwortung und Aufsicht

Die Betriebsleitung der Shooting-Inn AG und die von ihren bestimmten Organen (Koordination der Betriebsaufsicht) haben die Aufsicht in der Indoor Sportschiessanlage. Die Verantwortung über die eigene Aktivität liegt allein beim Kunden der Shooting-Inn AG. Es dürfen keine Schiesspraktiken von unseren Kunden ausgeübt werden, die deren Fähigkeiten nicht entsprechen, nicht sicher sind oder gegen geltendes Recht verstossen.

4.2 Ordnung

Jede Gruppe, Verein und jeder Schütze hinterlässt die Räume im gleichen Zustand, wie er diese betreten hat. Feuerwaffen, sowie Munition dürfen nur an den Ladebänken der Laufscheibenanlage oder in der dynamischen Grossraumanlage aus den Behältnissen genommen werden. Die Feuerwaffen, sowie Munition müssen vor Verlassen der jeweiligen Anlage in Ihre Behältnisse verpackt werden.

4.3 Parkplätze

Eigene Parkplätze befinden sich unmittelbar neben dem Haupteingang zur Shooting-Inn AG und sind mit dem Logo und dem Zusatz «Kunden» gekennzeichnet. Es befinden sich weitere öffentliche Parkplätze in der unmittelbaren Umgebung und sind auf den Situationsplänen der alten Bürsti ersichtlich. Es dürfen nur Parkplätze für Besucher benutzt werden.

4.4 Hülsen

Die Hülsen bleiben im Eigentum der Shooting-Inn AG. Wiederlader sprechen das Einsammeln der eigenen Hülsen mit der Shooting-Inn AG ab. Vor dem Verlassen der Range werden die Hülsen der eigenen Aktivität zusammengetragen und in die dafür vorgesehenen und markierten Behälter entsorgt. Die Hülsen sind nach Messing und Stahl zu separieren.

4.5 Sorgfaltspflicht

Gebäude, Anlagen und Einrichtungen aller Art sind mit grösster Sorgfalt zu benützen. Beschädigungen und ihre Verursacher sind dem Aufsichtspersonal der Shooting-Inn AG unverzüglich zu melden. Beschädigungen durch unsachgemässes Verhalten werden dem Verursacher pro Ereignis (z.B Fehlschuss) in Rechnung gestellt und können direkt nach Beenden der Mietdauer, wie auch rückwirkend (Videoanalyse) eingezogen werden. Pro Ereignis werden pauschal 50 CHF verrechnet. Bei grösseren Beschädigungen, zum Beispiel Beschädigung einer Laufscheibe, Beleuchtung etc. kann das Ereignis auch höhere Kosten verursachen.

4.6 Betreten der Anlage

Die Shooting-Inn AG hat einen eigenen offiziellen Eingang. Dieser befindet sich auf dem Gelände der alten Bürsti an der Köllikerstrasse 32 in Oberentfelden, direkt links von den unübersehbaren Zu-

und Abluft Rohren der Lüftungsanlage. Die Eingangstür ist beschriftet. Es hat eine Klingel und eine automatische Türöffnung, die von der Aufsicht aus der Anlage bedient wird. Die gesamte Anlage und der Eingangsbereich sind Videoüberwacht.

4.7 Nicht war nehmen eines gebuchten Termins

Wird ein gebuchter Termin nicht wahrgenommen und auch nicht in vorgegebener Frist storniert, behält sich die Shooting-Inn AG vor den Ausfall in Höhe der gebuchten Leistung in Rechnung zu stellen.

4.8 Firmen- und Gruppenevents

Firmen oder Gruppen, welche ein spezielles Programm in der Shooting-Inn AG schiessen, müssen lediglich über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Die Teilnehmer solcher Veranstaltungen werden von ausgewiesenen Instruktoren der Shooting-Inn AG begleitet. Für Gruppenevents ist keine Kundenkarte notwendig. Haben Sie Interesse? Rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 

5 Online Buchungssystem

Die Shooting-Inn AG stellt allen Kunden ein online Buchung System zur Verfügung, über dieses Laufscheiben oder die Grossraumschiessanlage gebucht werden kann.

Das Buchungssystem ist über folgenden Link erreichbar: Link

5.1 Buchungsdauer

5.1.1 Laufscheiben Anlage

In der Laufscheiben Anlage ist die kleinste Mögliche Buchungsdauer 30 Minuten.

5.1.2 Grossraumschiessanlage

In der Grossraumschiessanlage ist die kleinste Mögliche Buchungsdauer 60 Minuten.

5.2 Buchungszeiten

5.2.1 Früheste Buchungszeit

Die früheste Buchungszeit ist 6 Wochen vor dem Termin. Dies hat den Grund, dass immer wieder die Möglichkeit besteht sich einen Platz zu sichern und keine Massenbuchungen gemacht werden können.

5.2.2 Späteste Buchungszeit

Die späteste Buchungszeit ist 1 Stunden vor dem Termin. Es ist auch möglich als Laufkunde in die Anlage zu kommen.

5.2.3 Späteste Stornierung

Bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin hat der Kunde die Möglichkeit über den Link in der Buchungsbestätigungsmail zu stornieren. Die Stornierung kann auch telefonisch gemacht werden. Werden die 3 Tage Kündigungsfrist nicht eingehalten behält sich die Shooting-Inn AG vor den Ausfall in Höhe der gebuchten Leistung in Rechnung zu stellen.

 

6 Voraussetzungen, Identifizierung und Registrierung

Jede Person mit Shooting-Inn Kundenkarte kann die Indoor Sportschiessanlage der Shooting-Inn AG nutzen (gemäss Waffengesetz 12.12.2008). In diesem Kapitel sind die Anforderungen festgehalten. Das Nutzungsrecht steht allen Vereinen, Verbänden und externen Instruktoren im vertraglich geregelten Umfang zu gleichen Rechten und Pflichten, gemäss den abgeschlossenen Verträgen zu. Die Kundenkarte wird nach erfolgreichen und kostenpflichten Probeschiessen für den Kunden erstellt. Die Kundenkarte wird direkt in der Anlage gedruckt und an den Kunden ausgehändigt.

6.1 Zugelassene Benutzer

Zugelassen ohne weiteres sind Personen, welche nachweislich einer Schützengesellschaft, einem Schützenverband angehören (SSV Lizenz), einen Jagdschein vorweisen oder über einen Behördenausweis verfügen und im Umgang mit Schusswaffen vertraut sind.

Ausserdem sind Hobbyschützen zugelassen, die über die nötige Erfahrung verfügen. Diese müssen jedoch in jedem Fall ein Probeschiessen unter Aufsicht der Shooting-Inn AG, absolvieren. Das Probeschiessen ist kostenpflichtig.

6.2 Ablauf Probeschiessen

Um in unserer Anlage den Schiesssport zu trainieren, ist eine sichere Handhabung der Schusswaffe eine Pflicht. Das Kenne der vier Sicherheitsregeln ist Grundvoraussetzung. Auch ein Trefferniveau wird verlangt, dass aber so angesetzt ist, das auch Neuschützen eine Trainingsmöglichkeit haben.

Die Abfolge des Probeschiessens ist wie folgt:

  1. Feuerwaffe an der Ladebank sicher aus dem Behältnis nehmen, Lauf Richtung Kugelfang.

  2. PSK – Persönliche-Sicherheits-Kontrolle muss durchgeführt werden (Ladezustand der Feuerwaffe ist leer)

    • Magazin aus der Feuerwaffe entfernen

    • Schlitten wenn möglich arretieren

    • Patronenlager kontrollieren

    • Feuerwaffe mit Lauf Richtung Kugelfang auf die Ladebank legen

  3. 6 Patronen werden in ein leeres Magazin abgespitzt

  4. Die Feuerwaffe wird mit dem Magazin geladen

  5. Eine Präzision oder eine Schnellfeuerscheibe wird auf 15m mit einer Passe von 5 Schuss beschossen.

  6. Die sechste sich noch im Patronenlager befindende Patronen muss sicher aus der Waffe entladen werden.

    • Magazin auswerfen

    • Verbleibende Patronen hinaus repetieren

    • Schlitten wenn möglich arretieren

    • Leere Feuerwaffe mit Lauf Richtung Kugelfang auf die Ladebank ablegen

7. Scheibe auswerten.

8. Fünf Treffer müssen sich auf der zuvor definierten Scheibe befinden. Wo die Treffer sind spielt keine Rolle.

Wir das Probeschiessen erfüllt hat der Schütze Anrecht auf eine Kundenkarte. Die Kosten sind mit der Gebühr der Probeschiessens gedeckt.

6.3 Erstmalige Benutzung

Bei der erstmaligen alleinigen Benutzung der Anlage muss ein persönlicher Ausweis, ID oder Pass (Ausländerausweis mit dazugehörigem Pass) und zusätzlich ein gültiger Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden, damit eine Kundenkarte erstellt werden kann. Zur Ausstellung einer Kundenkarte für das Schiessen ohne Instruktor benötigen wir: Schiess-Lizenz SSV oder Jagdpatent oder Mitgliederausweis des SVDS oder Waffentragschein oder Kursbestätigungen von namhaften Ausbildnern oder Dienstausweis von Polizei, Militär oder Zoll.

Es steht der Aufsicht frei, von Neukunden Probeschüsse zu verlangen, um sich von den Fähigkeiten zu überzeugen.

Für Hobbyschützen ohne Ausweis oder Kursbestätigungen, die über die notwendige Erfahrung verfügen, ist in jedem Fall ein Probeschiessen unter Aufsicht der Shooting-Inn AG zu absolvieren. Das Probeschiessen ist kostenpflichtig, bei positivem Entscheid werden die Kosten beim Ausstellen der Kundenkarte in Abzug gebracht. Die Kosten sind vor dem Probeschiessen zur Zahlung fällig.

6.4 Einführungstraining für Interessenten und zukünftige Schützen

Personen, die keine Erfahrung im Umgang mit Feuerwaffen haben und sich für das Schiessen mit Feuerwaffen interessieren, können sich bei der Shooting-Inn AG für ein Einführungstraining anmelden. Dieses Training dauert 1 Stunde. Der Fokus wird auf sicherheitsrelevante Regeln und Verhalten, sowie auf das Schiessen gelegt. Rechtliche und technische Aspekte werden, wenn nicht vom Kunden gewünscht, nicht angeführt. Es liegt in der Verantwortung des zuständigen Instruktors, ob die Freigabe für das selbständige Schiessen in der Anlage erteilt wird, oder ob noch eine weitere Lektion notwendig ist. Die Waffenmiete und Munition gehen zulasten des Kunden.

6.5 Ausgeschlossene Personen

Die Nutzung der Anlage ist für Benutzer aus Ländern, welche in der Waffenverordnung vom Erwerb von Sportgeräten ausgeschlossen sind, untersagt (Art. 7 WG, Art. 12WV). Mit einer Ausnahmebewilligung hat der Kunde jedoch Zugang. Benutzer, welche gegen die Bestimmungen der Anlage verstossen, werden ausgeschlossen. Diese Staaten sind: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Türkei.

6.6 Mindestalter

Grundsätzlich steht die Anlage allen Personen, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, zur Benutzung bereit. Jugendliche, welche das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben, werden anhand der nachfolgenden Regeln eingeteilt.

6.7 Sportgeräte mit scharfer Munition

Bei Sportgeräten mit scharfer Munition ist das Mindestalter bei Kleinkalibersportgeräten 10 Jahre und bei Grosskalibersportgeräten 16 Jahre. Jugendliche von 10 – 17 Jahren müssen in Begleitung einer volljährigen Person sein. Die Begleitperson muss über die entsprechende Ausbildung und die elterliche Vollmacht verfügen.

6.8 Kontrolle, Vorbehalte und Ausschluss aus der Anlage

Die Betriebsleitung behält sich das Recht vor, Personen von der Indoor Sportschiessanlage zu verweisen oder abzulehnen. Dies kann ohne Angabe von weiteren Gründen geschehen. Grobes Fehlverhalten führt unweigerlich zum Ausschluss von der Anlage.

 

7 Waffenmiete

Waffen können in der Shooting-Inn AG gemietet werden. Feuerwaffen werden nur in Verbindung mit Munition und dem Depot von ID oder Pass ausgeliehen; Munition muss von der Shooting-Inn AG bezogen werden. Das Repertoire beinhaltet diverse Feuerwaffen aus den Bereichen Sport- Combat- und Historische Waffen. Die Feuerwaffen sind in den Lokalitäten der Shooting-Inn ausgestellt und können zu verschiedenen Konditionen gemietet werden. Die Feuerwaffen können nur in den Räumlichkeiten der Shooting-Inn AG benutzt werden und bleiben permanent Eigentum der Shooting-Inn AG. Schäden an den Mietwaffen durch unsachgemässe Benutzung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Mietwaffen werden regelmässig gereinigt und gewartet.

 

8 Sicherheit und Gesundheit

8.1 Sicherheit beim Schiessen

Für das ausserdienstliche Schiesswesen, ob statisch oder dynamisch, sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere jene des Bundes, des SSV und der USS Versicherungen zu beachten. Je nach Schiessart sind die möglichen verschärften Sicherheitsregeln ausnahmslos zu beachten.

8.2 Nutzung der Laufscheibenanlage

Für die Laufscheibenanlage gibt es eine Begrenzung von maximal 2 Schützen pro Laufscheibe, von denen nur immer ein Schütze schiessen darf. Der Mietpreis bleibt gleich. Der zweite Schütze darf die benachbarten Schützen nicht in ihrem Raum einschränken. Persönliche Gegenstände werden unter der Ladebank deponiert. Für Langwaffen stehen Gewehrrechen zur Verfügung.

8.3 Gruppentrainings in der Dynamic Range

Für Gruppen gibt es in der Dynamic Range eine Begrenzung von maximal 10 Schützen. Es dürfen maximal 6 Schützen in Reihe parallel Schiessübungen durchführen.

Die Benutzung der Anlage einer zugelassenen Person mit einer Gruppe ist möglich. Die zugelassene Person übernimmt die volle Verantwortung für die Gruppe. Die Schiessübungen sind nur in den Bereichen erlaubt, die der zugelassenen Person freigegeben sind. Die zugelassene Person darf nur Übungen mit der Gruppe durchführen, die dem Ausbildungsstand der Gruppe entsprechen und die kein Sicherheitsrisiko darstellen. Die maximale Grösse einer Gruppe sind 10 Personen. Grössere Gruppen oder Vereinstrainings müssen vorgängig mit der Shooting-Inn AG abgesprochen werden.

8.4 Dynamische Schiesstrainings in der Dynamic Range

Wird in der Dynamic Range ein dynamisches Schiessen im sportlichen oder taktischen Bereich durchgeführt, muss das zuständige Personal darüber informiert werden, was und wie die Trainingslektion aussieht. Mindestens eine Person der Gruppe wird als verantwortlicher Trainingsleiter definiert. Ein Vorschiessen kann während der gebuchten Zeit gefordert werden. Je nach Ausbildungsstand der Teilnehmer behält sich die Shooting-Inn AG vor gewisse Trainingsteile oder ein komplettes Training zu verbieten, wenn die Sicherheit für Mensch oder Anlage nicht gewährleistet ist.

Bei beiden dynamischen Schiessvarianten, ist es in der Verantwortung des zuständigen Instruktors oder eines Security Officers das Schiesstraining den Skills der Teilnehmer angemessen und sicher zu gestalten. Werden von der Aufsicht Sicherheitsverstösse auf der Kameraüberwachung bemerkt, behält sich die Shooting-Inn AG vor, das Training ohne Kostenrückerstattung abzubrechen.

8.5 Kaliber- und Munitionsweisung

Es sind alle gängigen Faustfeuer- Revolver- und Büchsenkaliber zugelassen, die eine Geschossenergie von 5000 Joule nicht überschreiten. Grössere Kaliber auf Anfrage. Das Elastomer Granulat des Kugelfangs wurde auf extremste Belastung geprüft und hält den extremsten Belastungen stand. Für Flinten ist Schrotmunition strikte verboten.

8.6 Ziele / Kugelfänge / Schussrichtung

Der Schuss darf ausschliesslich in Richtung Hauptkugelfang abgegeben werden. Schüsse unter verschiedenen Winkeln sind je nach Standort möglich (Kugelfang). Die mobilen Kugelfänge können hierfür eingesetzt werden. Die Zieldarstellungen können an verschiedenen Orten in der Halle aufgestellt werden, sofern damit keine Personen gefährdet werden. Beim Einsatz der mobilen Kugelfänge gilt die 90° Regel. Das Zurückschiessen ist ausdrücklich verboten.

8.7 Lüftung

Die Lüftung entspricht den Vorgaben des Sicherheitsinstitutes (SIZ). Sie ist so konzipiert, dass zu jederzeit genügend Frischluft vorhanden ist. Die toxischen Gase werden an den entsprechenden Stellen abgesaugt und über eine Filteranlage in die Aussenwelt abgegeben. Mittels Brandmeldeanlage ist die Lüftung brandfall-gesteuert und die Brandschutzklappen werden bei einem Brandfall oder Qualm Bildung geschlossen.

8.8 Videoüberwachung

In allen Räumlichkeiten, in welchen aktiver Schiessbetrieb herrscht, sowie in dem Verkaufslokal, sind Videokameras installiert.

8.9 Löscheinrichtungen

Alle Löschposten sind auf den Notfallplänen in der Anlage ersichtlich. Ein Hauptlöschposten befindet sich unmittelbar neben dem Eingang in die Shooting-Inn AG.

8.10 Betäubungsmittel in der Indoor Sportschiessanlage

Es ist untersagt, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem man sich selbest, oder andere gefährdet (Alkohol, Drogen, Medikamente usw.). Das Personal ist verpflichtet alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen aus dem Shooting-Inn zu weisen.

8.11 Notfallkonzept

In jedem Raum der gesamten Anlage ist das Notfallkonzept angebracht und beinhaltet alle relevanten Informationen über das Verhalten in einer Notfallsituation, sowie alle Telefonnummern von Rettungsdiensten.

8.12 Fluchtwege

Die Fluchtwege sind auf dem Notfallkonzept ersichtlich. Sie sind mit den erforderlichen grünen Rettungszeichen markiert. Sämtliche Türen der Fluchtwege sind freizuhalten und in der Fluchtrichtung zu öffnen.

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